Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2024

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Die Bergwanderführerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die ausdrücklich zwischen Bergwanderführerin und Gast vereinbart werden. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der jeweiligen Bergwanderführerin und den Gästen und müssen vor Antritt der Tour seitens des/der TeilnehmerIn bestätigt werden.

Der Vertrag umfasst alle Verpflichtungen als Bergwanderführerin, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.

Die in der Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen von den TeilnehmerInnen erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser gegenüber der jeweiligen Bergwanderführerin zu wahrheitsgetreuen Angaben. Körperliche und mentale Gesundheit sind Grundvorraussetzungen. Der/Die TeilnehmerIn verpflichtet sich, die Bergwanderführerin über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Bei Familienwanderungen oder Outdoortrainings mit Kindern, müssen Eltern bzw. LehrerInnen die Aufsichtspflicht verantworten.
Sollten Gesundheitliche Probleme während der Tour auftreten ist die Bergwanderführerin unverzüglich darüber zu informieren. Außerdem behält sich die Bergwanderführerin das Recht vor, Personen, die durch Alkohol, Drogen oder Medikamente beeinträchtigt sind, von der Teilnahme auszuschließen.

Die Bergwanderführerin überzeugt sich vor Antritt einer Tour davon, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Die Bergwanderführerin behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. Außerdem ist sie berechtigt Gäste, die gegen die Geschäftsbedingungen und Verhaltensregeln am Berg verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.

Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmziels, Tour oder Gipfels abgegeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl mehrerer Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Ersatzes von Ausrüstungsgegenständen obliegt alleinig der Bergwanderführerin.

Für aus Sicherheitsgründen (wie Steinschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge, …) oder durch die Schuld des Teilnehmers/der Teilnehmerin unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert und sind auch als solche zu verstehen.

Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind von dem/der TeilnehmerIn zu ersetzen.

Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Teilnehmenden mit dem Abschluss des Vertrags, sich den Anordnungen der Bergwanderführerin, die diese in ihrer Funktion als verantwortliche und sachkundige Leiterin der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von Gästen ignoriert werden, kann die Bergwanderführerin für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung

gezogen werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, der/die TeilnehmerIn darf sich nicht eigenständig, ohne Zustimmung der Bergwanderführerin von der Gruppe entfernen.

VERHALTEN DES GASTES, GEFAHREN

Der Gast ist dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass er sich und andere Gäste oder Dritte nicht gefährdet und auf diese Rücksicht nimmt.

Der Gast ist insbesondere verpflichtet, den Aufforderungen der Bergwanderführerin zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit und derjenigen der anderen Gäste oder Dritter Folge zu leisten.

Der Gast ist sich darüber im Klaren, dass die Veranstaltung mit Risiken und Gefahren verbunden ist und nimmt diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Der Gast ist sich dabei insbesondere darüber bewusst und nimmt es in Kauf, dass es zu Verletzungen, insbesondere bei Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem eigenen und dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende und nicht den für die Veranstaltung oder eine bestimme Übung vorausgesetzten Fähigkeiten des Gastes können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.

WECHSEL IN DER PERSON DES GASTES

Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung der jeweiligen Bergwanderführerin binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der/Die ÜberträgerIn und der/die ErwerberIn haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten solidarisch zu ungeteilter Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch die Bergwanderführerin ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.

VERTRETERINNENREGELUNG

Die Bergwanderführerin ist dazu berechtigt, sofern sie die Leistung nicht persönlich erbringen kann, eine/n für die jeweilige Veranstaltung geeignete/n und qualifizierte/n VertreterIn zu benennen.

MINDESTTEILNEHMERINNENZAHL

Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist die Bergwanderführerin berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens der Bergwanderführerin besteht jedoch nicht.

VERSICHERUNG

Die durchführende Bergwanderführerin verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung.

PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

Der Gast hat sich eigenverantwortlich über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, insbesondere Impfvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen, insbesondere über die in seiner/ihrer Person liegenden relevanten Umstände vor Veranstaltungsantritt selbst zu informieren.

Die Bergwanderführerin haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, oder für andere ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen. Entsprechendes gilt für den Widerruf solcher Dokumente durch die ausstellende Behörde.

Der Gast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch der Bergwanderführerin bedingt sind.

GEWÄHRLEISTUNG

Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Tour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an die durchführende Bergwanderführerin.

Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. mangelnde Kondition), so kann der Gast daraus keinen Anspruch ableiten.

SCHADENERSATZ

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht, ist die jeweilige Bergwanderführerin den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.

Die Bergwanderführerin haftet nicht für Vermögensschäden oder Mangelfolgeschäden im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.

Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen, nehmen die Gäste an den Touren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Die Bergwanderführerin kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung unvorhersehbarer alpiner Gefahren ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.

Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein gewisses Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes Training und persönliche Umsichtigkeit mindern die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten. Der Gast ist weiters für ein umgängliches Verhalten mit anderen Tour-TeilnehmerInnen selbstverantwortlich, die Bergwanderführerin kann nicht für eine der Erreichung des Reisezieles förderliche Gruppendynamik garantieren bzw. für diese verantwortlich gemacht werden auch wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen auf diese einzuwirken versuchen wird.

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN (u. a. Covid)

Die TeilnehmerInnen werden vor der Tour über die aktuell geltenden behördlichen Auflagen, die für die Durchführung der Tour relevant sind, informiert. Die Einhaltung dieser Regeln durch die Gäste ist für die Durchführung der Tour unerlässlich. Bei Verstößen gegen die Regelungen trotz Ermahnung durch die durchführende Bergwanderführerin ist auch ein Ausschluss des Gastes von der Tour möglich. Ein Schadenersatz an den/die TeilnehmerIn für dadurch versäumte Leistungen ist nicht zu leisten, das geleistete Honorar wird nicht zurückerstattet.

Im Falle einer Erkrankung eines Gastes, ist ein unverzügliches Kontaktieren und Aufsuchen eines Arztes verpflichtend. Nach Rücksprache mit dem Arzt und ggf. den zuständigen Behörden kann es in diesem Fall auch zu einem unverzüglichen Abbruch der Tour für alle Gäste kommen, um eine weitere Ansteckung zu vermeiden. Alle weiteren behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen sind von den Bergwanderführerin und von jedem Gast zu ergreifen (Quarantäne u.ä.).

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung von der Tour gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bis 3 Monate vor dem Tourbeginn: 20% des jeweiligen Honorars
  • Bis 3 Wochen vor dem Tourbeginn: 50% des jeweiligen Honorars
  • Vom 20. bis zum 8. Tag vor dem Tourbeginn: 70% des jeweiligen Honorars
  • Ab dem 7. Tag vor Tourbeginn: 100% des jeweiligen Honorars

Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.

Unbeschadet der vorstehenden Regelungen stellt die Bergwanderführerin, sofern sie bei VertragspartnerInnen im Rahmen der Veranstaltung für den Gast in Vorleistung getreten ist (z.B. gegenüber einem/r LeistungsträgerIn wie etwa einer Schiffs- oder Taxigesellschaft), mindestens die jeweilig zu zahlende Entschädigungspauschale des/r Vertragspartners/in sowie angefallene angemessene weitere Kosten und Auslagen in Rechnung.

Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fern bleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, werden 100% des Führungshonorars einbehalten.

RÜCKTRITT DER BERGWANDERFÜHRERIN VOR ANTRITT DER TOUR

Muss die Bergwanderführerin aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die sie keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc.. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorars wird rückerstattet.

RÜCKTRITT DER BERGWANDERFÜHRERIN NACH ANTRITT DER TOUR

Die Bergwanderführerin wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung durch die durchführende Bergwanderführerin – nachhaltig stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Gast, sofern sie/ihn ein Verschulden trifft zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.

SPESEN

Angemessene Kosten und Auslagen der Bergwanderführerin, die im Rahmen der Veranstaltung anfallen, z.B. für Reisebuchungen, Mahlzeiten, Getränke, Beförderung oder Beherbergung, hat der/die jeweilige TeilnehmerIn zu tragen. Sollten an einer Veranstaltung mehrere Personen teilnehmen, werden die Kosten aus § 11 (1) auf diese zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dabei werden Anteile von Minderjährigen von ihren jeweiligen teilnehmenden Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen.

ÄNDERUNG DES VERTRAGES

Die Bergwanderführerin behält sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses der Bergwanderführerin liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die Änderung allfälliger Kosten für die Beförderung oder Unterbringung der Guides oder die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse, die das Honorar für die Führung durch die Bergwanderführerin erhöhen. Das Honorar reduziert sich, wenn derartige Kosten in diesem Zeitrahmen günstiger werden. Es wird dezidiert darauf hingewiesen, dass mit dem Honorar der Bergwanderführerin ausschließlich die Führung und der Organisationsaufwand der Tour abgegolten werden. Unterkünfte, Beförderungskosten usw. sind vom jeweiligen Gast individuell vor Ort zu begleichen.

Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Die Bergwanderführerin hat das Recht eine Tour abzubrechen, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit der Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen keine Ersatzansprüche gegenüber der Bergwanderführerin geltend machen. Eine Rückerstattung des Honorars ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und die übrigen Gäste der Unternehmung teilen dasselbe Schicksal.

Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung der Bergwanderführerin. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist sie zur Übertragung der Führungstätigkeit an eine/n Dritten berechtigt. Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.

AUSKUNFTSERTEILUNG AN DRITTE

Auskünfte über Namen der Gäste sowie die Aufenthaltsorte werden an dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht (z.B. Angabe eines Notfallkontaktes bei Anmeldung für medizinische Notfälle). Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Gastes.

DATENSCHUTZ UND WERBUNG

Die Bergwanderführerin ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an die durchführende Bergwanderführerin und Unterkunft weiter zu geben. Zum Zweck einer koordinierten Anreise kann der Gast zustimmen, dass die bei der Anmeldung angegebene Emailadresse an die anderen TeilnehmerInnen übermittelt wird. Diese Zustimmung muss ausdrücklich gegeben werden. Jede weitere Verwendung von Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist seitens der Bergwanderführerin separat schriftlich zu vereinbaren.

Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, geschützt. Die personenbezogenen Daten, die der Gast zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort des Sitzes in Wien. TeilnehmerInnen können nur an ihren Wohnsitzen/gewöhnlichen Aufenthaltsorten geklagt werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Sollten einzelne Passagen auf Grund anderer Rechtsnormen ungültig werden, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB wirksam.