Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2024

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber/-in und der Auftragnehmerin (Claudia Strauß) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber/-in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Für die zur Anwendung kommenden Beratungsformate gelten die fachlich aktuellen Standards der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS) samt den aktuellen ethischen Richtlinien sowie der Ethik- u. Verhaltenskodex für Mitglieder des Fachverbandes Unternehmensberatung (WKÖ). Diese sind unter www.oevs.or.at und www.wko.at frei zugänglich.

  1. Umfang des Beratungsauftrages

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich im Kontrakt vereinbart.

2.2 Der/Die Auftragnehmer/-in ist nicht berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

  1. Aufklärungspflicht des/der Auftraggeber/-in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/Die Auftraggeber/-in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

  1. Verschwiegenheit und Berichte

4.1 Die Beraterin ist zur Verschwiegenheit über den Prozess und Inhalt der Beratung gegenüber jedem Dritten verpflichtet (Ausnahmen: Kontrollsupervision, Intervision, gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen). Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

4.2 Rückkoppelungsgespräche mit dem/der Auftraggeber/-in (Organisation) bedürfen eigener Vereinbarungen im Arbeitsbündnis.

4.3 Die Beraterin erbringt die Beratungsleistung entsprechend den fachlichen und ethischen Standards von Supervision und Coaching (ÖVS). Aufgrund des Beratungsthemas vereinbart die Beraterin mit dem/der/den Kunden/-innen und/oder Klienten/-innen/-system das detaillierte Arbeitsbündnis zur Durchführung.

  1. Dauer des Vertrages

5.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der Beratung/des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

5.2. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis einer veränderten Situation angepasst werden. bedürfen der Schriftform

  1. Beendigung des Vertrages

6.1 Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragspartnern aus besonderem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Bedingung dieser Kündigung ist die Ankündigung eine

Einheit vor der Beendigung und ein anschließendes gemeinsames Auswertungsgespräch mit allen am Beratungsprozess Beteiligten.

  1. Honorar

7.1 Nach Vollendung des vereinbarten Beratung/Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.

7.2 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

7.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

7.4 Der/die Auftragnehmer:in übernimmt ggf. die Organisation eines Seminarhotels/Veranstaltungsortes und die Finanzierung eines etwaigen Rahmenprogramms sowie die Verpflegung der Teilnehmer:innen.

7.5. Die Zahlung erfolgt per Überweisung und muss bis spätestens 10 Tage nach Rechnungslegung auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.

7.6. Änderungen des Honorars bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem dem/der Auftragnehmer:in und Auftragnehmerin. Weiters erlaubt sich die Auftragnehmerin ihren Tagsatz/Stundensatz vorangekündigt, in Anlehnung an die Inflationsrate, jährlich zu erhöhen.

7.7. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie Mahngebühren anfallen.

  1. Absagen

8.1. durch den/die Auftraggeber:in

    • 8.1.2. 48 Stunden vor der Einheit: Im Falle einer Absage 48 Stunden vor der vereinbarten Einheit wird 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
    • 8.1.3. Innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn: Bei Eingang der Stornierung 2 Wochen vor Seminarbeginn wird 100 % der Seminarkosten in Rechnung gestellt.
    • 8.1.4. Bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn: Bei Eingang der Stornierung bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn wird 50 % der Seminarkosten in Rechnung gestellt.
    • 8.1.5. Bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn: Stornierungen bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn sind kostenfrei.
    • 8.1.6. Zusätzlich trägt der/die Auftraggeber:in sämtliche Stornokosten des Seminarhotels/Veranstaltungsortes, die aufgrund der Absage entstehen.

8.2. durch die Auftragnehmerin

Sollte die Auftragnehmerin wegen Krankheit oder sonstiger wichtiger unvorhersehbarer Gründe zur Durchführung der festgelegten Supervision im Einzelfall verhindert sein, wird dies ehestmöglich den Supervisandinnen bekannt gegeben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart, um die Beratung nachzuholen.

  1. Elektronische Rechnungslegung

Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.

  1. Datenschutz

Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Diese Einwilligung kann jederzeit durch schriftliche Kontaktaufnahme widerrufen werden. Eine Ausnahme besteht bei den Honorarnoten, welche aus buchhalterischen Gründen länger aufbewahrt werden müssen.

  1. Gewährleistung

11.1 Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

11.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

  1. Haftung / Schadenersatz

12.1 Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.

12.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

12.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

12.4 Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

  1. Schlussbestimmungen

13.1      Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2      Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3      Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist flexibel je nach Auftrag und nach Vereinbarung mit dem/der Auftragnehmer:in.
Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.